Allgemeine Geschäfts-bedingungen
Für die Vermietung der Räumlichkeiten durch den Verein STUDIO21.
Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als AGB bezeichnet) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und dem Verein Studio21, Zentweg21i, 3006 Bern (im Folgenden als „STUDIO21“ oder Vermieter bezeichnet).
Jede Vermietung des Studios und technischer Geräte sowie die Ausführung von Dienstleistungen erfolgt nur auf der Grundlage unserer nachstehenden Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung. Ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Durch die verbindliche Buchung erkennt der Mieter diese AGB ausdrücklich als Vertragsgegenstand an.
Der Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter wird rechtskräftig, sobald dem Mieter die Buchungsbestätigung per E-Mail zugestellt wurde.
Nutzung
Allgemeines
Die mitgemieteten und in den Räumen vorhandenen Gegenstände und Studioteile dürfen nur innerhalb der gemieteten Räumlichkeiten verwendet werden.
Beschriftetes Material von Dritten dürfen nur nach Absprache mit dessen Eigentümer oder STUDIO21 verwendet werden.
Die Weitervermietung oder Überlassung des Mietgegenstands an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
Der Eingangsbereich bei der Kaffeemaschine im Studiotrakt, sowie die Küche und Toiletten auf dem Stockwerk sind allgemeine Räumlichkeiten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die exklusive Nutzung dieser Räumlichkeiten.
Die Mitnahme von Kindern sowie Tieren in das Studio ist nur unter permanenter Aufsicht zulässig. Sie sind von allen Gefahrenquellen sowie den technischen Anlagen fernzuhalten.
Brandmelder / Rauchen
Im gesamten Gebäude herrscht absolutes Rauchverbot. Die Räumlichkeiten des STUDIO21 sind mit Brandmeldern gesichert. Es ist verboten, die Rauchmelder abzukleben oder zu verdecken. Bei Schäden durch abgeklebte Brandmelder übernimmt das STUDIO21 keine Haftung.
Zugang & Sicherung
Der Kunde erhält einen Schlüssel oder Zugangscodes zu den Räumlichkeiten. Es ist verboten, den Schlüssel oder die Zugangscodes an Dritte weiterzugeben. Dem Kunde obliegt die Sicherungspflicht der Räumlichkeiten. Insbesondere hat er beim Verlassen des Studios bzw. des Gebäudes auf die korrekte Verriegelung der einzelnen Zimmertüren, der Glastüre zum Studiotrakt und den Aussentüren des Gebäudes zu achten. Sollte der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommen, so haftet er für alle daraus entstehenden Schäden, Diebstahl und Folgeschäden in vollem Umfang.
Nebenkosten
Die verbrauchsabhängigen Kosten wie Strom, Heizung, Wasser sowie die Nutzung der sanitären Einrichtungen sind im Rahmen einer „normalen“ Nutzung im Mietpreis enthalten. Die Nutzung eigenen Equipments (z.B. Heizlüfter, starke Computer, Generatoren, Beleuchtung, o.ä.), die zu erhöhten Strom- oder Wasserverbrauch führen würden, sind dem STUDIO21 vorab anzuzeigen und bedarf dessen Zustimmung.
COVID19 Pandemie
Der Mieter ist verantwortlich, dass während der Mietdauer die behördlichen Anordnungen und Massnahmen zur Bekämpfung der Covid19 Pandemie eingehalten werden.
Instandhaltung / Reinigung
Dem Mieter obliegt beim Mietantritt die Prüfung der ordnungsgemässen Beschaffenheit und Funktion der Mietsache. Werden Mängel nicht unmittelbar schriftlich gerügt, gelten die Räumlichkeiten und alle mitgemieteten Gegenstände als vertragsgemäss abgenommen.
Beschädigungen jedweder Art sind dem Vermieter unverzüglich, spätestens bei Mietende, bekannt zu geben.
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache inklusive aller überlassenen Ausrüstungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Er ist nicht befugt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen.
Nach Beendigung der Vertragsdauer sind die angemieteten Räume durch den Mieter aufgeräumt und „besenrein“ gereinigt und somit in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Im Falle von erheblicher Verschmutzung respektive über das normale Maß hinausgehenden notwendigen Aufräumarbeiten wird eine zusätzliche Kostenpauschale in Höhe von CHF 120.- erhoben.
Sicherheit
Der Eingangsbereich des Studiotraktes wird aus Sicherheitsgründen durch eine Überwachungskamera für 4 Tage auf einer lokalen SD-Karte aufgezeichnet. Danach wird die Aufnahme automatisch gelöscht. Mit der Mietbestätigung willigt der Kunde die Aufzeichnung aller beteiligten Personen ein.
Die zweckentfremdete Nutzung der Räumlichkeiten und/oder technischer Einrichtungen ist nicht gestattet. Die Verwendung von Materialien und/oder Hilfsmitteln, bei denen das Risiko einer Beschädigung oder Verunreinigung von Studioflächen oder Geräten oder eine Gefährdung von Menschen (oder Tieren) besteht, ist strengsten verboten. Das schließt elementare Materialien wie Sand, Farbpulver, Wasser, Feuer etc. sowie alle pyrotechnischen Anlagen ausdrücklich ein. Ausnahmegenehmigungen bedürfen der vorherigen Zustimmung durch das STUDIO21. Der Mieter hat bestehende Arbeits- und Betriebsanordnungen, sowie alle behördlichen und gesetzlichen Anordnungen, Auflagen und Vorschriften (insbesondere auch zur Unfallverhütung) zu beachten und zu befolgen.
Verstösse gegen geltendes Gesetz respektive gesetzliche und Gesetzes-ähnliche Auflagen sowie diesen Vertrag führen zu Hausverbot. Eine Rückzahlung der Miete ist ausgeschlossen. Der Vermieter behält sich vor, ggf. Strafanzeige zu erstatten.
Mietdauer
Der Mietzeitraum beginnt gemäss Buchungsbestätigung. Ein verspätetes Eintreffen des Mieters führt nicht zu einer Verlängerung der Mietdauer.
Eine Nutzung über die reservierte Zeit hinaus kann – nach Rücksprache und Zusage durch den Studiobetreuer – erfolgen und wird zum regulären Stundensatz nach Preisliste verrechnet – der Mieter hat hierauf jedoch keinen Rechtsanspruch. Bei angekündigten Folgeterminen obliegt es dem Mieter das Studio pünktlich vor dem nächsten Termin vollständig aufgeräumt zu verlassen.
Der Vermieter behält sich das Hausrecht für alle dem Mieter zur Nutzung überlassenen Räumlichkeiten vor. Die ungestörte Arbeit des Mieters wird sichergestellt, der Zutritt des Vermieters ist dessen ungeachtet jederzeit hinzunehmen. Der Zugang zu den Studioräumen darf zu keinem Zeitpunkt durch den Mieter blockiert oder verwehrt werden
Sollte die Nutzung des STUDIO21 zum vereinbarten Zeitpunkt nicht möglich sein, obliegt es dem Vermieter, den Mieter unverzüglich darüber zu informieren. Dem Mieter entsteht hieraus kein Erstattungsanspruch für entstandene Kosten bzw. Schäden, sofern dem Vermieter kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können.
Preise / Zahlungskonditionen
Allgemeines
Es gelten die jeweils zum Buchungszeitpunkt gültigen Mietpreise, welche auf der Homepage unter https://studio21.work/preise einsehbar sind, oder das Pauschalabkommen nach Übereinkunft mit dem Kunden für das jeweilige Projekt gemäss erfragter Offerte und/oder mündlicher oder schriftlicher Auftragsbestätigung.
Der Mietzeitraum beginnt gemäss Buchungsbestätigung. Ein verspätetes Eintreffen des Mieters führt nicht zu einer Reduzierung des Mietpreises.
Rechnung
Die Rechnung wird elektronisch per E-Mail an die bekannte Adresse versendet. Bei Fixmietern von Büroräumlichkeiten oder Produktionsräumen wir nur zu Beginn der Mietdauer eine Rechnung für die wiederkehrende Monatsmiete versandt. Kann eine E-Mail auf Grund falscher Angaben, eines vollen Posteingangs oder aus ähnlichen Gründen nicht zugestellt werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Fälligkeit und die Zahlungsfristen. Es obliegt dem Kunden, den Empfang der E-Mail sicherzustellen, Adressänderungen umgehend zu melden und sein Postfach regelmässig zu prüfen.
Wünscht der Kunde die postalische Rechnungsstellung, so hat er dies schriftlich anzumelden. Die entstehenden Zusatzkosten für Porto und Versand werden dem Kunden mit CHF 5.- je Versand berechnet. Ein Wechsel zwischen elektronischem und postalischem Versand ist jederzeit möglich. Rechnungen gelten nach Ablauf einer Frist von 7 Tagen nach Rechnungsdatum als anerkannt. Etwaige Reklamationen von Rechnungen beeinträchtigen in keinem Fall die Fälligkeit der in Rechnung gestellten Beträge.
Zahlungskonditionen
Es gelten die Zahlungskonditionen auf der Rechnung oder im Vertrag. Fixmieter von Arbeitsplätzen in Büro- oder Produktionsräumlichkeiten müssen die Monatsmiete auf Ende des Vormonates überwiesen haben.
Zahlungsverzug
Nach Ablauf dieser Frist wird eine Zahlungserinnerung verschickt. 15 Tage nach der Zahlungserinnerung eine 1. Mahnung. Nach weiteren 15 Tagen die 2. Mahnung. Ab der 1. Mahnung wird zusätzlich 5% Verzugszins dazugerechnet. Ab der 2. Mahnung werden 10% Verzugszins berechnet.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen ohne Abzüge zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte durch Verzugsschäden wird hierdurch nicht berührt. Das Recht der Aufrechnung und Einbehaltung seitens des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Mietkaution
Für die Fixmiete von Räumlichkeiten, muss der Mieter eine Kaution überweisen. Diese wird im Vertrag festgelegt und muss vor dem Start der Mietdauer überwiesen werden. Die Mietkaution wird nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Kunden zurück überwiesen.
Haftung
Der Mieter haftet für alle Schäden (inkl. Mietausfall), die von ihm oder von ihm ins STUDIO21 eingelassene Begleitpersonen schuldhaft verursacht werden. Verschleißbedingte Schäden sind ausgenommen. Der Mieter haftet ferner für alle schuldhaft verursachten Sach- und Personenschäden, die in mittelbarem und unmittelbarem Zusammenhang mit der Studionutzung während der Mietdauer stehen. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache inklusive aller überlassenen Ausrüstungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Er ist nicht befugt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen.
Der Verein STUDIO21 haftet nicht für entstandene Kosten durch Verzögerung/Produktionsausfall aufgrund höherer Gewalt (z.B. Pandemien, Unfall, Krankheit, Tod, technische Defekte, Stromausfall, Unruhen). Der Kunde haftet für Schäden, die nachweislich durch Ihn entstanden sind. Für Equipment, Instrumente oder Gegenstände des Kunden übernehmen wir keine Haftung.
Der Mieter sowie sämtliche von ihm ins Studio eingelassenen Begleitpersonen nutzen das Studio und sämtliche Einrichtungen auf eigene Gefahr. Der Mieter bestätigt mit dem Vertragsabschluss, dass er über alle notwendigen Fachkenntnisse verfügt, die zum gefahrlosen Arbeiten in einem Studio notwendig sind. Die Begleitpersonen sind diesbezüglich durch den Mieter zu unterweisen bzw. anzuleiten.
Beendigung des Vertrages / Stornierung
Stornierung
Gebuchte Räumlichkeiten können bis 24h vorher ohne Aufpreis storniert werden. Die Stornierung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Die Buchung kann ohne Aufpreis auf einen anderen Zeitpunkt verschoben werden. Wird die Buchung wie im Vertrag nicht verschoben, wird dem Mieter eine Bearbeitungsgebühr von 10% belastet. Allfällige bereits geleiteten Zahlungen werden zurücküberwiesen.
Vertragsabbruch
Der Verein STUDIO21 ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, unter Ausschluss jeglicher Schadenersatz-
verpflichtungen des Kunden, den Mietvertrag vorzeitig zu beenden oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber seine Zahlung einstellt, offene Rechnungen nicht zum nächsten Leistungstermin beglichen hat oder gegen ihn ein Insolvenzverfahren vorliegt.
Eine fristlose Beendigung des Vertrages ist ferner möglich, wenn der Kunde grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrages verstösst.
Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Der Gerichtsstand ist Bern. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Stand: 8. November 2021
Verein Studio21
Zentweg 21i
3006 Bern
Manuel Halter, (Präsident, Mitglied des Vorstandes)
Stephan Germann, (Kassier, Mitglied des Vorstandes)